Regeln für die Benutzung:
- Anmeldepflicht
Anreise: 08.00 – 13.00 und 15.00 – 20.00 Uhr Camper melden sich bei Ankunft beim Platzwart unter Vorlage ihres gültigen Personalausweises an. Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung Erziehungsberechtigter Zutritt. Aus genommen sind Jugendgruppen anerkannter Verbände mit Ausweis und verantwortlichem Betreuer. Besucher dürfen gegen Entgelt den Platz betreten. Sie dürfen ohne Anmeldung nicht übernachten und haben den Platz bis 22.00 Uhr zu verlassen. Die Camper weisen ihre Besucher eigenständig auf die bestehende Platzordnung und deren Einhaltung hin. Pro Zelt- bzw. Wohnwagen-/Wohnmobileinheit werden Nummern vergeben, die deutlich sichtbar daran außen anzubringen sind.
- Abmeldepflicht
Camper melden sich vor dem endgültigen Verlassen im Platzwartbüro ab. Der Stellplatz ist beim Verlassen vollständig zu säubern. Alle Einrichtungen sind zu entfernen. Am Abreisetag ist der Stellplatz bis 12.00 Uhr zu verlassen.
- Entgelte und Kaution
Für die Benutzung des Kurzzeitcampingplatzes ist pro Tag/Nacht das nachfolgend aufgeführte Entgelt zu entrichten. Im Entgelt ist Mehrwertsteuer entsprechend des jeweils gültigen Steuersatzes enthalten. Jeder Camper erhält eine Quittung für erhobenes Entgelt. Diese Quittung ist auf Verlangen vorzuzeigen. - 1 - Das Entgelt berechtigt zur Benutzung des vom Platzwart zugewiesenen Stellplatzes innerhalb der Campingfläche. Eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht erlaubt. Pkws, Zugmaschinen, Motorräder etc. sind auf dem zugewiesenen Parkplatz abzustellen. Bei Abbruch des Aufenthaltes aufgrund eigener Entscheidung oder bei Platzverweis besteht keinerlei Anspruch auf anteilmäßige Rückerstattung des Entgeltes. Entgelte: (inkl. Abfallentsorgung)
- Hausrecht
Den Anordnungen des Platzwartes ist Folge zu leisten. Er ist berechtigt, bei groben Verstößen gegen die Platz- und Entgeltordnung sowie bei einfachen Verstößen im Wiederholungsfall vom Platzverweisungsrecht Gebrauch zu machen.
- Ruhezeiten
Während der Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und der Nachtruhe von 22:30 Uhr bis 7:00 Uhr ist jeglicher Lärm (auch Musik) zu vermeiden. Auch im Übrigen gilt, dass ruhestörender Lärm im Hinblick auf den Erholungscharakter des Zeltplatzes zu vermeiden ist. Um 20:00 Uhr wird sowohl der Campingplatz als auch der integrierte Parkplatz hinter den Doppel schranken geschlossen. Eine Ein- oder Ausfahrt ist außer in dringenden Fällen (z.B. ärztliche Notversorgung) nicht möglich! 13.00 Uhr – 15.00 Uhr Mittagspause der Platzverwaltung.
- Sauberkeit, Hygiene und Ordnung
Sauberkeit, Hygiene, Ordnung und schonende Behandlung sind oberstes Gebot auf dem gesamten Zeltplatz, insbesondere in Bezug auf die sanitären Anlagen. Das Abreißen oder Beschädigen von Ästen, Zweigen, Bäumen und Hecken ist untersagt. - 2 - Ein gesichertes Grillfeuer mit handelsüblichen Grillvorrichtungen ist erlaubt (Flamme nicht höher als 10 bis 20 cm). Lagerfeuer ist nur nach Rücksprache mit der Platzverwaltung zulässig. Für entstehende Schäden haftet der Verursacher. Das Ziehen von Regenrinnen ist untersagt.
- Haustiere
Das Mitbringen eines Hundes pro Stellplatz ist erlaubt. Gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzes über gefährliche Hunde des Landes Rheinland-Pfalz vom 22.12.2004 sind nicht erlaubt. Hunde sind grundsätzlich auf dem gesamten Zeltplatz anzuleinen. Bei Verstoß muss der Hundebesitzer mit Platzverweis rechnen. Zur Verrichtung der Notdurft des Hundes ist dieser außerhalb des Zeltplatzes zu führen. Der Hundebesitzer hat die anderen Camper vor Belästigungen durch seinen Hund zu schützen, insbesondere ist lang anhaltendes Bellen/Kläffen des Hundes zu vermeiden. Andere Haustiere sind nicht erlaubt.
- Haftung
Der Camper haftet für alle durch ihn oder seine Besucher verursachten Schäden, die durch Nicht beachtung der Bestimmungen der Platzordnung oder sonst schuldhaft, d.h. vorsätzlich oder fahrlässig, verursacht werden. Minderjährige Kinder sind durch ihre Erziehungsberechtigten stets zu beaufsichtigen. Es wird seitens der Naherholung in den Rheinauen GmbH insbesondere keine Haftung übernommen für - - abhanden gekommene oder beschädigte Wohnwagen, Wohnmobile, Zelte, Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände Schäden durch höhere Gewalt
- Abfall
Abfälle sind ausschließlich in die vorgesehenen Behältnisse zu füllen. Die Entsorgung von Abfällen, die nicht üblicherweise auf dem Zeltplatz anfallen, insbesondere Kühlschränke, Elektroschrott, Sondermüll und dergleichen oder auch von Hausmüll in mehr als haushaltsüblicher Menge ist verboten.
- Sonstiges
Die Platz- und Entgeltordnung wird mit Zahlung des Entgelts anerkannt. Sie tritt im Einvernehmen mit der Naherholung in den Rheinauen GmbH ab 01.01.2025 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Benutzungsordnungen.